Telefonnummer:
089 452 235 760Anschrift:
Am Blütenanger 21a, 80995 MünchenE-Mail-Adresse:
stellwerk@diakonie-hasenbergl.deStationäre Jugendhilfe
Stellwerk Clearingwohngruppe
Die Stellwerk Clearingwohngruppe ist eine stationäre Clearingeinrichtung für junge Menschen im Alter von 17 bis 20 Jahren, die Jugendhilfe beantragt haben, zu deren gezielter Gewährung eine gründliche Abklärung notwendig erscheint.
Kostenträger sind Jugendämter und Sozialbürgerhäuser.
Die Maßnahme dient dazu, mit den jungen Menschen realistische Perspektiven zu entwickeln und mit ihnen an der langfristigen Verfolgung ihrer persönlichen Ziele zu arbeiten.
Was wir tun:
Im Rahmen der Abklärung stellen wir den individuellen Hilfebedarf fest und vermitteln in Absprache mit dem Jugendamt in entsprechende weiterführende Maßnahmen.
- Ausführliche und ganzheitliche Anamnese
- Erfassung individueller Ressourcen
- Vorgabe einer engmaschigen Tagesstruktur
- gezielte pädagogische Aktivitäten
- intensive Familienarbeit, sofern notwendigUnterstützung im Umgang mit Finanzen, ggf. Schuldenregulierung
- Anti-Gewalt- und Kommunikationsprojekte
- Unterstützung beim Erwerb von Schulabschlüssen
- Unterstützung bei der Ausbildungs- und Arbeitssuche
- Krisenintervention rund um die Uhr
- Schriftliche Stellungnahmen mit Empfehlung einer passenden Anschlussmaßnahme
Das Stellwerk ist eine stationäre sozialpädagogische Abklärungseinrichtung (Clearing). Im Auftrag und durch Vermittlung des öffentlichen Jugendhilfeträgers, hier Stadtjugendamt München S - II – F2 und der Sozialbürgerhäuser, werden im Stellwerk junge Menschen (weiblich/männlich/divers) im Alter von 17 – 20 Jahren aufgenommen.
Die jungen Menschen leben in Form einer Wohngemeinschaft während des Abklärungsprozesses zusammen. Sie bewohnen gemeinsam ein Haus mit Garten; allen Bewohner*innen steht ein Einzelzimmer zur Verfügung. Sie teilen sich 2 Bäder, einen Gemeinschaftsraum, die Küche und Nebenräume. Das Büro der diensthabenden pädagogischen Fachkaft befindet sich ebenfalls im Haus. Der Wohngemeinschaft stehen weitere externe Büros und Gruppenräume zur Verfügung.
Aufgrund der Besonderheit der Zielgruppe, wie z.B. Arbeitslosigkeit, den auftretenden Störungsbildern bis hin zu psychischen Krankheitsbildern (die bei Aufnahme in der Regel nicht diagnostiziert und somit nicht bekannt sind) ist ein umfassender Betreuungsrahmen erforderlich.
Dieser Betreuungsrahmen umfasst sowohl eine Tages- als auch Abendstruktur sowie bei Bedarf Nachtbereitschaften im Haus und die grundsätzliche Erreichbarkeit der jeweils bereitschaftsdiensthabenden pädagogischen Fachkraft. Dieses ermöglichen wir durch eine tel. Rufbereitschaft, die alle Nicht-Anwesenheitszeiten der Pädagogen in der Gruppe einschließt und an 365 Tagen im Jahr gewährleistet ist.
In der Regel schließen wir das Clearing innerhalb von 3 Monaten ab.
Clearing und Betreuung dienen dazu, die jungen Menschen sowohl für die eigenen Probleme als auch für die persönlichen Ressourcen zu sensibilisieren. Die intensive Betreuung soll die jungen Menschen motivieren, sich auf ein passendes Jugendhilfeangebot einzulassen und aktiv mitzuwirken.
- Erstellung einer umfassenden psychosozialen Diagnostik
- Entscheidungshilfen für Klient/-innen und Kostenträger
- Gezielte Initiierung von Entwicklungs- und Heilungsprozessen zur gesellschaftlichen Reintegration
- Reduzierung selbst- und fremdgefährdenden Verhaltens
- Förderung der Ich-Strukturen
- Auffinden und zur Entfaltung bringen individueller Ressourcen und Stärken
- Förderung eines gesunden Selbstvertrauens und Entwicklung konstruktiver Lebensperspektiven
- Förderung des Sozialverhaltens (Gruppen-, Konflikt-, Beziehungsfähigkeit)
- Förderung von Krankheits- und Behandlungseinsicht
- Unterstützung bei der Vermittlung in geeignete Hilfen nach SGB VIII, SGB II und SGB XII in Kooperation mit den jeweiligen Kostenträgern
- Stabilisierung der einzelnen Fortschritte und Unterstützung bei der Übertragung in andere Systemzusammenhänge innerhalb und außerhalb der Jugendhilfe
- Stützung und Begleitung weiterführender Hilfsmaßnahmen oder Rückführung ins Elternhaus
Zur Durchführung des Clearings ist eine intensive Betreuung der jungen Menschen notwendig. Hierbei ist es uns wichtig, die jungen Menschen zu motivieren, Eigenverantwortung zu übernehmen und Veränderungsprozesse zu initiieren.
Die Stellwerk Clearingeinrichtung arbeitet auf Grundlage des SGB VIII, §35a und § 34 in Verbindung mit §§ 27ff und § 41.
Analog zu Inobhutnahmestellen für Minderjährige schließt das Aufnahmeverfahren auch ad hoc Aufnahmen in Krisensituationen mit ein (vgl. Zielgruppe/Indikation).
Relevante Bezugspunkte:
- UN Kinderrechtskonvention
- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung § 8a SGBVIII
- Beteiligung von Kindern und Jugendlichen § 8 SGB VIII
- Münchner Rahmenkonzept„ Stationäre Hilfen
Weitere Informationen
Veranstaltungen
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20. NovKinderbetreuungStadtteilarbeitBewohnerzentrum Nordhaide20. November 2024BWZ Nordhaide
Eltern Kind Treff vom KITZ - BWZ Nordhaide
mittwochs von 8.30-11.30 Uhr (mit Anmeldung)
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20. NovNachbarschaftsbüro Hasenbergl20. November 2024NBH
Malkurs 1 - Nachbarschaftsbüro Hasenbergl
Mittwochs werden zwei Malkurse angeboten. Von 8:30 bis 10:00 Uhr und von 10:00 bis 11:30 Uhr.
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20. NovStadtteilarbeitTreff Lerchenau20. November 2024Treff Lerchenau
Kreativer Nähtreff - Treff Lerchenau
Mittwochs von 9-11.30 Uhr (offen für Alle, keine Anmeldung erforderlich)