Unsere Zielgruppe sind schulpflichtige Kinder (Jahrgangsstufen 1 bis 4)

  • mit erheblichen psychischen Auffälligkeiten und Verhaltensstörungen,
  • mit gravierenden Störungen in sozialen und emotionalen Entwicklungsbereichen,
  • mit aggressiv und destruktiv ausagierendem Verhalten,
  • mit depressiv gehemmtem Verhalten und/oder gravierender Angstproblematik,
  • mit ausgeprägten Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen, evtl. verursacht durch neurologische und psychogene Störungen,
  • mit psychosomatischen Störungen,
  • mit intensiven Bindungsproblematiken,
  • mit manifester oder beginnender Schulverweigerung,
  • mit traumatisierenden familiären oder sonstigen Belastungssituationen.

 

  • Unterrichtung und Förderung in einer jahrgangsübergreifenden Klasse von 5 bis 7 Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 unter besonderer Förderperspektive der emotionalen und sozialen Entwicklung (stets 2 Lehrkräfte und/oder pädagogische Fachkräfte vor Ort)
  • rhythmisierter Tagesablauf (Ganztagsförderung) zwischen schulischer und heilpädagogischer Förderung
  • Orientierung am LehrplanPLUS Grundschule oder bei entsprechender zusätzlicher Lernproblematik am Rahmenlehrplan für den Förderschwerpunkt Lernen
  • individuelle Förderung auf der Grundlage eines für alle Fachkräfte gültigen Förder- und Erziehungsplanes
  • vielfältige Differenzierungs- und Fördermöglichkeiten sowie therapeutische Angebote

Therapeutische Angebote (u.a.)

  • Sprachtherapie
  • Ergotherapie
  • Physiotherapie
  • Sensorische Integrationstherapie
  • Psychomotorik
  • Psychotherapie

Die Zusammenarbeit mit der Familie des Kindes erfolgt intensiv, individuell und nachhaltig durch

  • Einzelgespräche
  • Erziehungsmediation
  • Elterntraining
  • aufsuchende Familienarbeit
  • Lehrkräfte für Sonderpädagogik
  • Heilpädagogische Förderlehrkräfte
  • Sozialpädagog*innen
  • Heilpädagog*innen
  • Erzieher*innen
  • Psychologische Fachkräfte (Dipl. Psych.)
  • Ergo- und Logotherapeut*in
  • Motopädagog*in
  • Physiotherapeut*in

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Maßnahmen der Jugendhilfe sind weitgehend im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt.

Die rechtlichen Grundlagen für eine teilstationäre Förderung von Kindern und Jugendlichen in der SFK beziehen sich auf § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 32 SGB VIII bei Vorliegen einer seelischen Behinderung gemäß § 35a SGB VIII.

Ausgangspunkt für die Notwendigkeit von Eingliederungshilfe im Sinne von § 35a Abs. 1 SGB VIII ist eine seelische Behinderung oder das Bedrohtsein von seelischer Behinderung und die Beeinträchtigung oder drohende Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Heilpädagogische Tagesstätte zur Stütz- und Förderklasse

Heinrich-Braun-Weg 9
80933 München

Zum Routenplaner

Während der Schulzeit: Mo. - Do. 08.00 - 17.00 Uhr Fr. 08.00 - 14.00 Uhr, während der Schulferien: Mo. - Fr. 08.00 - 14.00 Uhr

089 452 235 301

089 452 235 311

wz-schule@diakonie-hasenbergl.de

Einrichtungsleitung und Team

Doris Hailer

Einrichtungsleitung
Heilpädagogische Tagesstätte zur Sonderpädagogischen Stütz- und Förderklasse (SFK)

089 452 235 333

hailer@diakonie-hasenbergl.de

Weitere Angebote der Diakonie Hasenbergl

Sportpädagogisches Projekt der Ambulanten Erziehungshilfe

Förderer